Fundstelle GVBl. 2011 S. 506

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 340f20110086236d34a612eed1bb64d86fa951920785e2c880556a628b42930b

Gesetz

111-1-I

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Wahlrecht
111-1-I

Gesetz
zur Änderung des
Landeswahlgesetzes

Vom 25. Oktober 2011


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:


§ 1

Das Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl S. 277, ber. S. 620, BayRS 111-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 367), wird wie folgt geändert:

1.
Art. 21 wird wie folgt geändert:

a)
In Abs. 2 wird nach dem Wort „Oberbayern“ die Zahl „58“ durch die Zahl „60“ und nach den Worten „Oberpfalz“ und „Oberfranken“ jeweils die Zahl „17“ durch die Zahl „16“ ersetzt.

b)
In Abs. 3 wird nach dem Wort „werden“ die Zahl „91“ durch die Zahl „90“, nach dem Wort „Oberbayern“ die Zahl „29“ durch die Zahl „30“ und nach den Worten „Oberpfalz“ und „Oberfranken“ jeweils die Zahl „9“ durch die Zahl „8“ ersetzt.

2.
Die Anlage zu Art. 5 Abs. 4 erhält die Fassung der Anlage zu diesem Gesetz.


§ 2

Dieses Gesetz tritt am 28. Oktober 2011 in Kraft.

München, 25. Oktober 2011

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst  S e e h o f e r

Anlage